Erotomanie...

da es gerade so schön in den Kontext passt...
auch diese Form des Stalking gibt es...
ich erlebte eine andere Variante!!!


"Eine durch nichts zu erschütternde Überzeugung, die Liebe beruhe auf Gegenseitigkeit, wird durch fehlgedeutete Gesten und andere Signale des Gegenübers genährt. Ablehnung und Abgrenzungsversuche des Gegenübers werden z. B. als Koketterie oder als Versuch gedeutet, der sexuellen oder anderweitigen Anziehung des Erotomanen zu entkommen.

Oft versucht dieser, in Kontakt mit dem Objekt seiner Begierde zu treten. Nehmen Nachstellungen in Form von Briefen, Besuchen, Telefonaten und anderen Kontaktversuchen überhand, dann spricht man mit einer aus dem englischen Sprachraum übernommenen Bezeichnung von Stalking, hinter dem aber auch andere als erotomanische Motive stehen können. Der so aktive Erotomane selbst wird als „Stalker“ bezeichnet."

via wikipedia
Komisch, der Link funktioniert nicht richtig.
Bei Interesse bitte die richtige WikipediaSeite selber googln.
Es gibt sie... :D

ob der FahrradFahrer wohl ein Stalker ist??? ;o)))
er hat aus der Ferne eine verdammte Ähnlichkeit mit meinem Ex...


P1012183
Falkin - 2011-09-30 17:06

ich habe eine derartige Art erlebt und es war grauenvoll, erschreckend und zutiefst verunsichernd wie beängstigend. Es ging bis zur rechtlichen Verfügung, die denjenigen indes auch nicht von seiner Überzeugung abhielt. Zitat: "Du liebst mich, du weißt es nur noch nicht."

Belleeer - 2011-09-30 17:19

mein herzliches Beileid,

oder herzlichen Glückwunsch für's Überstehen,
denn ich kann mir vorstellen,
wie kraftzehrend jegliche Form von Stalking ist.
Falkin - 2011-09-30 17:52

das Witzige ist, dass sich die kranke Denke des Täters auf eine-n überträgt. Ich befand mich damals mitten in den Abschlußprüfungen meiner Zweitausbildung. Die übrigens an einem anderen als dem üblichen Schulungsort stattfanden und die ich niemanden mitgeteilt hatte (wozu auch). Kurz vor einer Klausur kommt eine Mitschülerin auf mich zu, ich solle mich in R 0815 finden - da kniete der Typ auf dem Boden mit einer Rose im Mund. Dies geschah in Berlin. Er kam aber aus Köln. Einen Moment ist die Welt stehengeblieben - weil es so abwegig und absurd war... So, als litte ich unter einer Wahrnehmungsstörung. Einen kurzen Moment dachte ich, gleich durchzudrehen. Dann habe ich mich an die Prüfung erinnert, mich auf dem Absatz umgedreht und bin in die Prüfung gegangen. NACH der Prüfung war die Hölle, weil ich mich ständig umdrehend voller Panik aus dem Gebäude lief. Die müssen gedacht haben, ich sei vollkommen irre. Unterschlupf fand ich bei einer Freundin. Die Angst bleibt lange in den Knochen. Ich glaube, es ist weniger der Tatbestand, dass ein Mensch einen verfolgt, als der Wahnsinn, der so erschreckend ist, weil er sich durch nichts be-eindrucken lässt. Ich hatte diese Erinnerung tatsächlich "vergessen". Ich danke Dir für.s Hervorholen... veredelt sie mein jetziges Glück und lässt mich ganz stolz sein, WAS ich schon alles über-standen habe ;)
Belleeer - 2011-09-30 20:47

???

hört sich ja recht harmlos an,
eher ganz süß,
was Du da erlebt hast,
ein wenig FIKTIV!!!

meine Kategorie war eine ganz andere,
zerstochene Reifen (kannst Du natürlich nur als Anzeige gegen UNBEKANNT machen),
zerbeulte AutoMotorHaube,
zerknickte ScheibenWischer,
Verfolgungsjagden per Auto,
Auflauern an den unmöglichsten Orten samt Beobachtens aus der Ferne,
Anschreien an Orten,
Rumlungern ums Haus (bei Dunkelheit),
den Bekanntenkreis belästigen per Anrufen, Besuchen, SCHAUSPIEL,
nach einem Jahr wurde er so auffällig, auch wiederholt unter Zeugen,
dass ich endlich genügend BeweisMaterial gesammelt hatte!!!
(ich habe hier noch nicht alle Punkte aufgeführt)
und er durfte lernen,
dass man hier in Deutschland Menschen doch nicht einfach belästigen, bedrohen, kann,
sondern, dass das sogar STRAFBAR ist!!!

und seine kranke Denke hat sich sicherlich NICHT auf mich übertragen?!
ist mir auch neu so ein Umstand,
Angst und Hilflosigkeit der Situation gegenüber kann sich sicherlich entwickeln,
abgesehen von dem Gefühl verfolgt zu werden,
was in dem Kontext wohl NORMAL ist, weil du es WIRST!!!

DEINE Geschichte ist für mich keine sehr reale Story, SORRY!!!
ich hoffe, ich tue Dir nicht unrecht...
Falkin - 2011-10-01 07:20

na Dein Tellerrand wird doch hoffentlich nicht so beschränkt sein, dass er nur eigene Erfahrungen zulässt. Doch, die Geschichte ist wahr und weit davon entfernt süß zu sein. Mir ist es bis heute schleierhaft, wie er hinter den Prüfungsort kam. Und das war ja nicht der einzige Ort, an dem er rumlungerte. Meine Wohnung war für mich wochenlang nicht betretbar, weil ich Angst hatte, er säße wieder im Flur. Nein, körperliche Gewalt hat er mir keine angetan und auch nichts beschädigt. Aber "Verfolgungsjagden per Auto, Auflauern an den unmöglichsten Orten samt Beobachtens aus der Ferne, Anschreien an Orten, Rumlungern ums Haus (bei Dunkelheit), den Bekanntenkreis belästigen per Anrufen, Besuchen, SCHAUSPIEL," gab es bei mir ebenso. Dazu kamen Unmengen an Anrufen, an sms. Immer wieder die Aussage, er liebe mich und ich ihn und i-wann werde ich das begreifen. Die Weddinger Polizei hat mich damals kläglich im Stich gelassen, als er vor der Tür rumlungerte und wie ein gestörter im Hinterhof rumbrüllte... ich konnte wie gesagt nicht ausschließen, WAS er tuen würde... aber nein, sie kämen nur, wenn etwas passiert sei. Eine rechtliche Verfügung hat er ignoriert und dann war auf einmal von ein auf den anderen Tag Stille. Ein Jahr ungefähr ist das gelaufen. Aber die Angst, dass er wieder anfange und die Stille nur Strategie sei, saß geraume Zeit. Bis ich dann die Ruhe begreifen und annehmen lernte.

...und ich behaupte nicht, dass Wahnsinn ansteckend ist, sondern dass ich Situationen mit ihm durchlebte, die derart absurd und abwegig waren, dass ich Momente glaubte, zu spinnen. Das ist jetzt her... lass mich überlegen... na zu den Abschlußprüfungen.. 1998. Ich hatte es wirklich vergessen. Erstaunlich.

Na, dann zieh ich mich mal wieder in meine Gefilde zurück und denke ich mir mal an anderen Stellen Geschichten aus. Tz. Schade, Belleeer. Schade. Ein schönes WE für Dich und mehr VerTrauen ... ^v^
Belleeer - 2011-10-01 08:45

Dir,

zu vertrauen,
dazu besteht keinerlei Grund.
Ich *kenne* Dich lange genug,
virtuell,
wobei ich ja ein paar TwodayBloggerInnen kenne,
wer weiss?!!!
bei der Neigung hier zu ScheinIdentitäten.

Die Geschichte, wie Du in Panik nach der Prüfung davon läufst, wirkt sehr irreal.
Die Beschreibung der Situation, als Du ihn triffst.
Ein wenig flach beschrieben. Hätte er nicht auf Dich gewartet?, etc.
Abgesehen vom Treffen VOR der Prüfung im NullAchtFünfZehnRaum,
wer macht so etwas? Gibt es da nicht bessere Möglichkeiten? Reaktionen?
Meine Worte wiederholen kommt leicht.

Für ein Buch solltest Du besser recherchieren.
Ich war und bin mir immer sicher nicht zu spinnen,
das was ich sehe und höre, ist wohl real?!
Es war auch für andere sichtbar. Warum hätte
ich jemals meinen GeistesZustand anzweifeln sollen?!

Mir wurde übrigens auch körperliche,
abgesehen von seelischer Gewalt,
angetan.

Du denkst Dir an tausend Stellen andauernd Geschichten aus.
Viel Spaß und verschone bitte mich damit.
Ich habe Dich nicht von ungefähr immer wieder aus meiner MitgliederListe rausgeworfen.

Komisch, dass die Polizei nichts machte.
Normalerweise bekommst Du einen sofortigen GewaltSchutz,
der dann um weitere 6 Monate verlängert wird (einstweilige Verfügung).
(eine "rechtliche Verfügung" hattest Du trotzdem angeblich???)
Das wurde bei mir leider nicht gemacht.
Erst nach einem Jahr hatte ich dann genug BeweisMaterial gesammelt,
auch weil er immer auffälliger und leichtsinniger in Bezug auf Zeugen wurde.

das solltest Du eigentlich alles wissen
>>>>

Das Gewaltschutzgesetz
http://www.gegenstalking.de/gewaltschutzgesetz.html

Im Gewaltschutzgesetz wurden Regelungen geschaffen, die Stalkingopfer und Opfer von häuslicher Gewalt besser schützen sollen.

Auf Antrag des Opfers können dem Täter durch das Gericht z.B. Aufenthalts-, Kontakt- und Näherungsverbote auferlegt werden. Bei Fällen von häuslicher Gewalt können Schutzanordnungen (wie z.B. Platzverweise) angeordnet werden, d.h. der Gewalttätige wird aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen.

Das Besondere dabei: Bei Verstößen gegen diese Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz macht sich der Täter strafbar. (Begeht also eine Straftat und nicht eine Ordnungswidrigkeit.)

Nach derzeitiger Rechtslage ist Stalking ein eigener Straftatbestand. Vorher waren nicht alle Nachstellungen strafrechtlich relevant, wie z.B. Körperverletzung, Beleidigung oder Nötigung. Nun jedoch sollten alle Stalking-Taten in ihrer Gesamtheit betrachtet werden.

Wenn ein Aufenthalts-, Kontakt oder Näherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz vorliegt und der Täter verstößt dagegen, hat die Polizei mehr Handlungsmöglichkeiten. Sie kann den Täter dann auch in Gewahrsam nehmen.

Bei Verstoß gegen das Verbot im Sinne des Gewaltschutzgesetzes kann das Opfer bei Gericht einen Bestrafungsantrag (Geldstrafe, Ordnungshaft) stellen.

In der jeweiligen Notsituation ist selbstverständlich die Polizei zu rufen mit dem Hinweis, dass der Täter gegen eine Auflage nach dem Gewaltschutzgesetz verstößt."


Einstweilige Verfügung
http://www.gegenstalking.de/einstweilig.html

Die einstweilige Verfügung gegen den Stalker gilt als zivilrechtliches Mittel. Ziel ist die Untersagung weiterer Belästigungen und dass der Stalker sich Ihnen nicht nähern darf.

Der Erlass einer einstweiligen Verfügung muss beim zuständigen Gericht (Rechtsantragsstelle) beantragt werden. Wenn der Regelstreitwert von bis zu 5.000 Euro angesetzt wird, ist das Amtsgericht zuständig, über 5.000 Euro das Landgericht, dann gilt Anwaltszwang.

Derjenige, der den Prozeß verliert, muss für alle Kosten aufkommen, auch für die der Gegenseite. Wenn bei dem Stalker jedoch nichts zu holen ist, bleibt der Antragsteller auf seinen Kosten sitzen.

Sollte sich der Stalker trotz einer einstweiligen Verfügung nicht von seinem Verhalten abbringen lassen, so müssen weitere zivilrechtliche Zwangsmittel wie Ordnungsgeld oder Ordnungshaft eingesetzt werden.

Der Nachteil bei allen zivilprozessualen Schritten ist, dass die klagende Partei grundsätzlich selbst in die Tasche greifen und Anwalts– und Gerichtskosten zunächst selbst tragen muss. Eine Ausnahme gilt dann, wenn das Opfer ein so geringes Einkommen hat, dass es (auf Antrag!) Prozesskostenhilfe bewilligt bekommt.
Falkin - 2011-10-01 21:16

Du ergehst Dich in i-welchen zitierten Theorien, aber in der Praxis scheiterst Du an einer vollkommen harmlosen, freundlich-offenen Blogbekanntschaft. Es besteht kein Grund, mir nicht zu ver-trauen. Das ist doch die ganze Wahrheit.

Lehren Dich das nicht all Deine Waisen Weisen, Deine Bücher, Dein Leben, Deine Erfahrung? Ich mag die Texte, die Du zitierst, deswegen hat es mich wiederholt in diesen Blog gezogen. Die Texte finde ich auch an anderer Stelle. Für mich macht ein Miteinander und sei es nur in der reduzierten Form der virtuellen Kommunikation, was nicht auf VerTrauen fußt, was nicht Ehrlichkeit vorrausetzt, keinen Sinn. Im Übrigen bin ich mit Einigen der Bloggenden seit mehreren Jahren im RL befreundet. Meine Authentizität steht da wohl kaum zur Frage. Ich war defintiv das letzte Mal hier bei Dir. Es ist mir zu mühsam gegen Deine Vorurteile und Mauern anzukämpfen - Du bist für mich einfach viel zu verkopft, vorurteilsbeladen und selbstzentriert, als dass mit Dir - für mich - tatsächlicher AusTausch möglich würde. Deine wiederholt zum Ausdruck gebrachte Feindschaft finde ich befremdend. Ich habe Deinen Blog nie abonniert?? Seltsam diese (schon in der Vergangenheit stattgefundenen) Projektionen und Unterstellungen. Und richtiger wäre wohl zu erinneren, dass ich DEINE Beleidigungen aus MEINEM Blog und DICH aus MEINER Mitgliederliste entfernte. Was Du ja sogar nachweisbar in meinem Blog mokiertest. In welchem Widerspruch zu all dem durch diesen Blog Propagierten steht die Praxis. Schade. Deine Träume und Sehnsüchte sind schön und ich hoffe, Sie werden Dir helfen, aus Deinen sehr engen Grenzen heraus zu finden und glücklich zu werden - rundum! Ich denke, Du hast da eine Menge offener, unaufgearbeiteter Wunden, die Du wie es scheinst über Projektion zu heilen versuchst. Anders kan ich mir diese wiederholten und abwegigen ÜbersprungAussetzer Deinerseits nicht erklären. Gute Besserung und besten Erfolg dabei für Dich.

Belleeer - 2011-10-02 02:13

aber sicher...

hattest Du mich immer wieder abonniert.
Ziemlich von Anfang an.
Ist Dir das jetzt peinlich???!

Ich erinnere mich an diverse Wortwechsel,
welche Du dann noch verdrehtest und
löschtest. Du warst in meinen Augen nie
in Freundschaft hier. Echter Freundschaft.
Das fühlt sich anders an.
Du täuschtest allerdings viel vor.
Es gab unterschwellige Sticheleien und Botschaften.

Ich bringe Dir keine Feindschaft entgegen,
sondern klare Skepsis und, ja, ich gehörTe nicht
zu Deinen HeiteiteiFreunden: Hach, Knuddel & Co.
Das ist nicht mein Ding.

Sicherlich habe ich mich nicht *mokiert*,
höchstens in sofern, dass ich meine Meinung
geäußert habe. Du hast natürlich recht,
entgegengesetzte Meinungen hörst Du ungerne.
Hochjubeln und "ummänteln" ist DEIN Ding!!!
auch bzgl. des Stalking zeigt sich, dass Du
auf meine Kritik nicht angemessen eingehst,
sondern einfach flüchtest.
ICH mag konstruktive Kritik.

Dir viel Freude mit DEINEN Projektionen... ;o)))
denn wenn ich das so beobachte,
dann kommt,
endlich KAM,
das Spöttische doch von Dir,
das Herabsetzende.
Beleidigende (s. oben).
Immer wieder.

Einzig schade,
weil ich das Design Deines Blogs
und manche Beiträge DORT sehr mochte.
Daher FAND ich ein Entfernen von mir als Abonnent mal traurig.

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