Erotomanie...
da es gerade so schön in den Kontext passt...
auch diese Form des Stalking gibt es...
ich erlebte eine andere Variante!!!
"Eine durch nichts zu erschütternde Überzeugung, die Liebe beruhe auf Gegenseitigkeit, wird durch fehlgedeutete Gesten und andere Signale des Gegenübers genährt. Ablehnung und Abgrenzungsversuche des Gegenübers werden z. B. als Koketterie oder als Versuch gedeutet, der sexuellen oder anderweitigen Anziehung des Erotomanen zu entkommen.
Oft versucht dieser, in Kontakt mit dem Objekt seiner Begierde zu treten. Nehmen Nachstellungen in Form von Briefen, Besuchen, Telefonaten und anderen Kontaktversuchen überhand, dann spricht man mit einer aus dem englischen Sprachraum übernommenen Bezeichnung von Stalking, hinter dem aber auch andere als erotomanische Motive stehen können. Der so aktive Erotomane selbst wird als „Stalker“ bezeichnet."
via wikipedia
Komisch, der Link funktioniert nicht richtig.
Bei Interesse bitte die richtige WikipediaSeite selber googln.
Es gibt sie... :D
ob der FahrradFahrer wohl ein Stalker ist??? ;o)))
er hat aus der Ferne eine verdammte Ähnlichkeit mit meinem Ex...
auch diese Form des Stalking gibt es...
ich erlebte eine andere Variante!!!
"Eine durch nichts zu erschütternde Überzeugung, die Liebe beruhe auf Gegenseitigkeit, wird durch fehlgedeutete Gesten und andere Signale des Gegenübers genährt. Ablehnung und Abgrenzungsversuche des Gegenübers werden z. B. als Koketterie oder als Versuch gedeutet, der sexuellen oder anderweitigen Anziehung des Erotomanen zu entkommen.
Oft versucht dieser, in Kontakt mit dem Objekt seiner Begierde zu treten. Nehmen Nachstellungen in Form von Briefen, Besuchen, Telefonaten und anderen Kontaktversuchen überhand, dann spricht man mit einer aus dem englischen Sprachraum übernommenen Bezeichnung von Stalking, hinter dem aber auch andere als erotomanische Motive stehen können. Der so aktive Erotomane selbst wird als „Stalker“ bezeichnet."
via wikipedia
Komisch, der Link funktioniert nicht richtig.
Bei Interesse bitte die richtige WikipediaSeite selber googln.
Es gibt sie... :D
ob der FahrradFahrer wohl ein Stalker ist??? ;o)))
er hat aus der Ferne eine verdammte Ähnlichkeit mit meinem Ex...
Belleeer - 2011-09-30 16:36
mein herzliches Beileid,
denn ich kann mir vorstellen,
wie kraftzehrend jegliche Form von Stalking ist.
???
eher ganz süß,
was Du da erlebt hast,
ein wenig FIKTIV!!!
meine Kategorie war eine ganz andere,
zerstochene Reifen (kannst Du natürlich nur als Anzeige gegen UNBEKANNT machen),
zerbeulte AutoMotorHaube,
zerknickte ScheibenWischer,
Verfolgungsjagden per Auto,
Auflauern an den unmöglichsten Orten samt Beobachtens aus der Ferne,
Anschreien an Orten,
Rumlungern ums Haus (bei Dunkelheit),
den Bekanntenkreis belästigen per Anrufen, Besuchen, SCHAUSPIEL,
nach einem Jahr wurde er so auffällig, auch wiederholt unter Zeugen,
dass ich endlich genügend BeweisMaterial gesammelt hatte!!!
(ich habe hier noch nicht alle Punkte aufgeführt)
und er durfte lernen,
dass man hier in Deutschland Menschen doch nicht einfach belästigen, bedrohen, kann,
sondern, dass das sogar STRAFBAR ist!!!
und seine kranke Denke hat sich sicherlich NICHT auf mich übertragen?!
ist mir auch neu so ein Umstand,
Angst und Hilflosigkeit der Situation gegenüber kann sich sicherlich entwickeln,
abgesehen von dem Gefühl verfolgt zu werden,
was in dem Kontext wohl NORMAL ist, weil du es WIRST!!!
DEINE Geschichte ist für mich keine sehr reale Story, SORRY!!!
ich hoffe, ich tue Dir nicht unrecht...
...und ich behaupte nicht, dass Wahnsinn ansteckend ist, sondern dass ich Situationen mit ihm durchlebte, die derart absurd und abwegig waren, dass ich Momente glaubte, zu spinnen. Das ist jetzt her... lass mich überlegen... na zu den Abschlußprüfungen.. 1998. Ich hatte es wirklich vergessen. Erstaunlich.
Na, dann zieh ich mich mal wieder in meine Gefilde zurück und denke ich mir mal an anderen Stellen Geschichten aus. Tz. Schade, Belleeer. Schade. Ein schönes WE für Dich und mehr VerTrauen ... ^v^
Dir,
dazu besteht keinerlei Grund.
Ich *kenne* Dich lange genug,
virtuell,
wobei ich ja ein paar TwodayBloggerInnen kenne,
wer weiss?!!!
bei der Neigung hier zu ScheinIdentitäten.
Die Geschichte, wie Du in Panik nach der Prüfung davon läufst, wirkt sehr irreal.
Die Beschreibung der Situation, als Du ihn triffst.
Ein wenig flach beschrieben. Hätte er nicht auf Dich gewartet?, etc.
Abgesehen vom Treffen VOR der Prüfung im NullAchtFünfZehnRaum,
wer macht so etwas? Gibt es da nicht bessere Möglichkeiten? Reaktionen?
Meine Worte wiederholen kommt leicht.
Für ein Buch solltest Du besser recherchieren.
Ich war und bin mir immer sicher nicht zu spinnen,
das was ich sehe und höre, ist wohl real?!
Es war auch für andere sichtbar. Warum hätte
ich jemals meinen GeistesZustand anzweifeln sollen?!
Mir wurde übrigens auch körperliche,
abgesehen von seelischer Gewalt,
angetan.
Du denkst Dir an tausend Stellen andauernd Geschichten aus.
Viel Spaß und verschone bitte mich damit.
Ich habe Dich nicht von ungefähr immer wieder aus meiner MitgliederListe rausgeworfen.
Komisch, dass die Polizei nichts machte.
Normalerweise bekommst Du einen sofortigen GewaltSchutz,
der dann um weitere 6 Monate verlängert wird (einstweilige Verfügung).
(eine "rechtliche Verfügung" hattest Du trotzdem angeblich???)
Das wurde bei mir leider nicht gemacht.
Erst nach einem Jahr hatte ich dann genug BeweisMaterial gesammelt,
auch weil er immer auffälliger und leichtsinniger in Bezug auf Zeugen wurde.
das solltest Du eigentlich alles wissen
>>>>
Das Gewaltschutzgesetz
http://www.gegenstalking.de/gewaltschutzgesetz.html
Im Gewaltschutzgesetz wurden Regelungen geschaffen, die Stalkingopfer und Opfer von häuslicher Gewalt besser schützen sollen.
Auf Antrag des Opfers können dem Täter durch das Gericht z.B. Aufenthalts-, Kontakt- und Näherungsverbote auferlegt werden. Bei Fällen von häuslicher Gewalt können Schutzanordnungen (wie z.B. Platzverweise) angeordnet werden, d.h. der Gewalttätige wird aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen.
Das Besondere dabei: Bei Verstößen gegen diese Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz macht sich der Täter strafbar. (Begeht also eine Straftat und nicht eine Ordnungswidrigkeit.)
Nach derzeitiger Rechtslage ist Stalking ein eigener Straftatbestand. Vorher waren nicht alle Nachstellungen strafrechtlich relevant, wie z.B. Körperverletzung, Beleidigung oder Nötigung. Nun jedoch sollten alle Stalking-Taten in ihrer Gesamtheit betrachtet werden.
Wenn ein Aufenthalts-, Kontakt oder Näherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz vorliegt und der Täter verstößt dagegen, hat die Polizei mehr Handlungsmöglichkeiten. Sie kann den Täter dann auch in Gewahrsam nehmen.
Bei Verstoß gegen das Verbot im Sinne des Gewaltschutzgesetzes kann das Opfer bei Gericht einen Bestrafungsantrag (Geldstrafe, Ordnungshaft) stellen.
In der jeweiligen Notsituation ist selbstverständlich die Polizei zu rufen mit dem Hinweis, dass der Täter gegen eine Auflage nach dem Gewaltschutzgesetz verstößt."
Einstweilige Verfügung
http://www.gegenstalking.de/einstweilig.html
Die einstweilige Verfügung gegen den Stalker gilt als zivilrechtliches Mittel. Ziel ist die Untersagung weiterer Belästigungen und dass der Stalker sich Ihnen nicht nähern darf.
Der Erlass einer einstweiligen Verfügung muss beim zuständigen Gericht (Rechtsantragsstelle) beantragt werden. Wenn der Regelstreitwert von bis zu 5.000 Euro angesetzt wird, ist das Amtsgericht zuständig, über 5.000 Euro das Landgericht, dann gilt Anwaltszwang.
Derjenige, der den Prozeß verliert, muss für alle Kosten aufkommen, auch für die der Gegenseite. Wenn bei dem Stalker jedoch nichts zu holen ist, bleibt der Antragsteller auf seinen Kosten sitzen.
Sollte sich der Stalker trotz einer einstweiligen Verfügung nicht von seinem Verhalten abbringen lassen, so müssen weitere zivilrechtliche Zwangsmittel wie Ordnungsgeld oder Ordnungshaft eingesetzt werden.
Der Nachteil bei allen zivilprozessualen Schritten ist, dass die klagende Partei grundsätzlich selbst in die Tasche greifen und Anwalts– und Gerichtskosten zunächst selbst tragen muss. Eine Ausnahme gilt dann, wenn das Opfer ein so geringes Einkommen hat, dass es (auf Antrag!) Prozesskostenhilfe bewilligt bekommt.