wenn...
in einer extremen Bedrohungslage, in der der Aggressor ein 30 Zentimeter langes japanisches MolybdänMesser (KlingenLänge) herbeiholt, um vorgeblich sich damit den Bauch aufzuschneiden, und dann nur deswegen augenblicklich davon ablässt, weil die Bedrohte äußert, sie hole die Polizei,
so kann man wohl davon ausgehen, dass die versuchte Selbstverletzung nur vorgetäuscht war und der Einschüchterung des Opfers diente. Das Messer kann ja auch gegen ebendieses im Rahmen des Durchdrehens gerichtet werden!!! Besonders, wenn es dann mit sexueller Nötigung (Vergewaltigung?!) weitergeht.
EBENdieses Messer zerbrach SecondSon letzthin aus Versehen beim Schneiden...
so sagte er es zumindest...
so kann man wohl davon ausgehen, dass die versuchte Selbstverletzung nur vorgetäuscht war und der Einschüchterung des Opfers diente. Das Messer kann ja auch gegen ebendieses im Rahmen des Durchdrehens gerichtet werden!!! Besonders, wenn es dann mit sexueller Nötigung (Vergewaltigung?!) weitergeht.
EBENdieses Messer zerbrach SecondSon letzthin aus Versehen beim Schneiden...
so sagte er es zumindest...
Belleeer - 2011-12-09 16:01